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FAQ
Das bieten wir Ihnen

Häufiggestellte Fragen / Pflegewegweiser

Welche Leistungen erhalte ich von der Pflegeversicherung?
Wie beantrage ich diese Leistungen?
Wer gilt als pflegebedürftig?
Wie sind die Pflegegrade definiert?
Was sind Investitionskosten?

Dies sind nur einige Fragen, die häufig gestellt werden und die wir Ihnen gerne bei einem Termin ganz unverbindlich ausführlich beantworten. Um Ihnen einen Überblick zu ermöglichen, sind nachfolgend einige Grundbegriffe erklärt:

Sachleistung:
Der von Ihnen gewählte ambulante Pflegedienst führt die Pflege durch und stellt diese der Pflegekasse in Rechnung.

Pflegegeld:
Ihre Angehörigen pflegen Sie und erhalten dafür Geld von der Pflegekasse.

Kombileistung:
Der Pflegedienst und Ihre Angehörigen übernehmen jeweils einen Teilbereich der Pflege, d.h. Sachleistung und Pflegegeld werden kombiniert.

Pflegebedürftigkeit:
Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich von mindestens sechs Monaten) in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen, gelten als pflegebedürftig. Es gibt 5 Pflegegrade der Pflegebedürftigkeit. Bei der Einstufung werden folgende Kategorien betrachtet: Eingeschränkte Alltagskompetenz, Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung etc.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von max. 100) erreicht.

Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
Eine erhebliche Beeinträchtigung nach Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von max. 100) erreicht.

Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
Eine schwere Beeinträchtigung nach Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von max. 100) erreicht.

Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
Schwerste Beeinträchtigung nach Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von max. 100) erreicht.

Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen nach Pflegegrad 5 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 90 Punkte (von max. 100) erreicht. Pflegegrad 5 ist vergleichbar mit der Pflegestufe 3 plus Härtefall-Anspruch.

FAQ
Mann und Frau
Das bieten wir Ihnen

Laufende Organisation

Hier bieten wir Ihnen einige zusätzliche Leistungen:

  • Archivierung und Strukturierung der Dokumente
  • Tierpflege (Fütterung der Haustiere)
  • Pflanzenpflege
  • Unterstützung bei längerer Abwesenheit
Das bieten wir Ihnen

Begleitung der Aktivitäten

Wir ermöglichen Ihnen weiterhin an Aktivitäten in Ihrer Umgebung teilzunehmen. Es ist sehr wichtig, den bestehenden sozialen Kontakt zu pflegen und neue Bekanntschaften zu schließen.

Hier einige Beispiele zum Thema Aktivitäten:

  • Begleitung zu einem Gesellschaftsabend
  • Spaziergang
  • Theaterbesuch
Frau
Frauen
Das bieten wir Ihnen

Neues entdecken

Nach Bedarf für neue Entdeckungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Einrichtung der neuen Technik
  • Erklärung der Bedienung neuer Elektroartikel
  • Hilfestellung bei einer Reiseplanung
Das bieten wir Ihnen

kostenfreie Beratung

Die Beratung für Sie und Ihre Angehörige ist bei uns selbstverständlich kostenlos.

Wir helfen Ihnen in allen Fragen rund um die ambulante Pflege. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Bei Ihnen vor Ort können wir Ihre persönliche Situation besprechen!

A-Team - gemeinsam den Weg gehen

kostenfreie Beratung

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Rochusstraße 13
55411 Bingen

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